Fachkräftevermittlung
Wir identifizieren passende Kandidatinnen und Kandidaten in der Türkei und Pakistan – geprüft auf Qualifikation, Sprachstand und Motivation.
Internationale Rekrutierung scheitert selten an den Menschen – sondern an Bürokratie. Deshalb übernehmen wir den kompletten Weg: von der Auswahl im Herkunftsland bis zur Integration in Ihrem Betrieb.
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Sieben Bausteine, die ineinandergreifen – damit aus einer Vermittlung eine dauerhafte Besetzung wird.
Wir identifizieren passende Kandidatinnen und Kandidaten in der Türkei und Pakistan – geprüft auf Qualifikation, Sprachstand und Motivation.
Zeugnisse, Urkunden und Verträge: Unsere vereidigte Übersetzerin fertigt amtlich anerkannte Übersetzungen Deutsch–Türkisch direkt im Haus an.
Wir steuern die Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse: Gleichwertigkeitsprüfung, zuständige Stellen, Unterlagen, Fristen.
Vom beschleunigten Fachkräfteverfahren bis zum Visumantrag bei der Auslandsvertretung: rechtssicher nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Eine Fachkraft, die gut ankommt, bleibt. Wir organisieren passenden Wohnraum am Arbeitsort – bevor das Flugzeug landet.
Anmeldung, Ausländerbehörde, Bankkonto, Krankenkasse, Steuer-ID: Wir begleiten persönlich – mehrsprachig und mit Behördenerfahrung.
Hier liegt unsere eigentliche Stärke: Sprachförderung, betriebliches Onboarding, Unterstützung im Alltag und eine feste Ansprechperson für Fachkraft und Betrieb. Wir begleiten den Integrationsprozess langfristig – damit aus einer Vermittlung eine dauerhafte Bindung wird und Ihre Investition nicht an der Eingewöhnung scheitert.
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Transparent, planbar und mit klaren Verantwortlichkeiten. Sie behalten den Überblick, wir übernehmen die Arbeit dahinter.
Wir klären Ihren konkreten Bedarf: Beruf, Anzahl, Starttermin, Standort und Sprachniveau – und geben eine realistische Zeit- und Kosteneinschätzung.
Wir prüfen passende Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort und stellen Ihnen eine sorgfältige Vorauswahl vor. Sie entscheiden mit.
Beglaubigte Übersetzungen, Gleichwertigkeitsprüfung und das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG – wir steuern die Behördenkommunikation.
Wir organisieren Wohnraum vor der Einreise und begleiten Anmeldung, Bankkonto, Krankenkasse und Ausländerbehörde – persönlich und mehrsprachig.
Sprachförderung, betriebliches Onboarding und eine feste Ansprechperson – damit aus dem ersten Arbeitstag eine langfristige Bindung wird.
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Was hinter den Begriffen steckt – und was das für Ihren Betrieb praktisch bedeutet.
Personalvermittlung bedeutet bei uns mehr als das Zusenden von Lebensläufen. Wir übernehmen die vollständige Fachkräftegewinnung: von der Definition des Anforderungsprofils über die Auswahl im Herkunftsland bis zur Einarbeitung im Betrieb. Für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten, ist das der entscheidende Unterschied – denn die meisten Projekte scheitern nicht an fehlenden Bewerbungen, sondern an Verfahren, Fristen und Sprache.
Die Anerkennung von Abschlüssen ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Einstellung aus einem Drittstaat. Wir klären, welche Stelle zuständig ist – bei reglementierten Berufen wie der Pflege beispielsweise die Bezirksregierung, bei dualen Ausbildungsberufen die zuständige Kammer in Ostwestfalen-Lippe. Anschließend steuern wir die Gleichwertigkeitsprüfung, lassen Zeugnisse und Urkunden beglaubigt übersetzen und begleiten Sie bis zum Bescheid. Endet das Verfahren mit einer teilweisen Gleichwertigkeit, planen wir gemeinsam die Anpassungsqualifizierung in Ihrem Betrieb.
Beim Visa-Service arbeiten wir konsequent nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wo es sinnvoll ist, nutzen wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG: Sie als Arbeitgeber stoßen es bei der Ausländerbehörde an, die Behörden sind dann an verkürzte Fristen gebunden. Wir bereiten sämtliche Unterlagen vor, koordinieren die Auslandsvertretung und halten Sie über jeden Verfahrensschritt auf dem Laufenden.
Ein Deutschkurs gehört für uns zum Vermittlungsprozess dazu, nicht als Zusatzleistung. Je nach Beruf bereiten wir die Fachkräfte im Herkunftsland auf A1 bis B2 vor und setzen die Sprachförderung nach der Einreise fort. Wer die Sprache versteht, versteht auch Arbeitsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Kolleginnen und Kollegen – das ist der wirksamste Schutz gegen Abbrüche.
Sie möchten Auszubildende finden, statt fertige Fachkräfte einzustellen? Auch das ist ein Weg, den wir regelmäßig gehen: Internationale Auszubildende bringen Motivation mit und wachsen in Ihre betrieblichen Abläufe hinein. Für die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung nach § 16a AufenthG braucht es in der Regel B1-Deutsch und einen Ausbildungsvertrag – den Rest organisieren wir.
Im Erstgespräch ordnen wir Ihren konkreten Fall ein und zeigen den passenden Weg auf.