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Gut zu wissen
Häufige Fragen
Häufige Fragen
von Arbeitgebern
/ FAQ
Die wichtigsten Antworten vorab – alles Weitere klären wir im persönlichen Erstgespräch.
Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft bei uns starten kann?+
Die Dauer hängt von Beruf, Herkunftsland und Verfahren ab – realistisch sind je nach Konstellation mehrere Monate. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG lassen sich die behördlichen Schritte deutlich verkürzen.
Was kostet die Vermittlung?+
Wir arbeiten mit einem transparenten, erfolgsorientierten Honorarmodell, das wir nach einer Bedarfsanalyse individuell anbieten. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen das Modell und geben Ihnen eine klare Einschätzung für Ihren konkreten Bedarf.
Welches Sprachniveau bringen die Fachkräfte mit?+
Je nach Beruf und Weg: Für die Anerkennung in der Pflege ist in der Regel B1/B2 erforderlich, für eine Ausbildung meist B1. Wir organisieren Sprachförderung bereits im Herkunftsland und begleiten danach weiter.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?+
Ein Verfahren nach § 81a AufenthG, das Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde anstoßen. Die Behörden sind an verkürzte Fristen gebunden. Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie durch das Verfahren.
Was müssen wir als Arbeitgeber vorbereiten?+
Im Wesentlichen drei Dinge: ein klares Stellenprofil, einen Arbeitsvertragsentwurf und eine Ansprechperson im Betrieb. Alles Weitere – von der Kandidatensuche bis zum Behördengang – übernehmen wir.
Vermitteln Sie auch Auszubildende aus dem Ausland?+
Ja. Wir gewinnen internationale Auszubildende für Betriebe in Minden, Bielefeld, Herford und bundesweit. Voraussetzung ist in der Regel ein Sprachniveau von B1 sowie ein Ausbildungsvertrag; die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung richtet sich nach § 16a AufenthG. Wenn Sie Auszubildende finden möchten, planen wir gemeinsam den Vorlauf bis zum Ausbildungsstart.
Wie läuft die Anerkennung von Abschlüssen ab?+
Wir prüfen zunächst, welche Stelle zuständig ist – bei reglementierten Berufen etwa die Bezirksregierung, bei dualen Berufen die zuständige Kammer in Ostwestfalen-Lippe. Danach stellen wir die Unterlagen zusammen, lassen sie beglaubigt übersetzen und begleiten die Gleichwertigkeitsprüfung bis zum Bescheid. Häufig endet das Verfahren mit einer teilweisen Gleichwertigkeit und einer Anpassungsqualifizierung im Betrieb.
Organisieren Sie auch einen Deutschkurs?+
Ja. Die Sprachvorbereitung beginnt bereits im Herkunftsland – je nach Beruf von A1 bis B2. Nach der Einreise setzen wir die Sprachförderung berufsbegleitend fort, damit die Fachkraft im Betriebsalltag und bei Behörden zurechtkommt.
Arbeiten Sie nur mit Unternehmen aus Minden und Umgebung?+
Nein, wir arbeiten deutschlandweit. Unser Sitz ist Minden, dadurch sind persönliche Termine in Ostwestfalen-Lippe – etwa in Bielefeld, Herford, Bad Oeynhausen oder Lübbecke – besonders unkompliziert. Außerhalb der Region läuft die Zusammenarbeit über Video, Telefon und bei Bedarf vor Ort.
Für welche Branchen vermitteln Sie Fachkräfte?+
Schwerpunkte sind Pflege und Gesundheit, Handwerk und Bau, Hotellerie und Gastronomie, Logistik einschließlich LKW-Fahrerinnen und -Fahrern aus Drittstaaten, Produktion und Industrie. Auch für kaufmännische Positionen prüfen wir passende Profile.
Was passiert, wenn es doch nicht passt?+
Sorgfältiges Matching, gute Vorbereitung im Herkunftsland und unsere Integrationsbegleitung senken das Risiko deutlich. Für den Fall der Fälle vereinbaren wir faire vertragliche Regelungen – etwa zur Nachbesetzung.